Nutzungs­bedingungen

§ 1. Vertragsparteien

Der folgende Nutzungsvertrag wird zwischen Ihnen und der Universität Münster geschlossen, die alleinige Anbieterin des Dienstes sciebo ist. Die Anschrift der Universität Münster lautet:

Universität Münster
Schlossplatz 2
48148 Münster

Die Universität Münster wird vertreten durch ihren Rektor Prof. Dr. Johannes Wessels.

Intern verantwortlich für den Betrieb des Dienstes ist das Center for Information Technology (CIT) der Universität Münster. Das CIT ist erreichbar unter:

CIT
Röntgenstraße 7-13
48149 Münster
E-Mail: info@sciebo.de
Telefon: +49 251 83-31600

Eine Liste der teilnehmenden Einrichtungen können Sie auf der Webseite Teilnehmereinrichtungen einsehen.

§ 2. Vertragsschluss

Der Nutzungsvertrag zwischen der Universität Münster und dem bzw. der Endnutzer:in kommt zustande, wenn der bzw. die Nutzer:in im Registrierungsprozess die Nutzungs- sowie die Datenschutzbedingungen akzeptiert und die Schaltfläche „Weiter zur Authentifizierung“ auf der sciebo-Homepage betätigt. Der Vertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung des erfolgreichen Durchlaufens des Authentifizierungsverfahrens durch die Heimateinrichtung geschlossen, das sich unmittelbar anschließt. Dieser Vertrag regelt ausschließlich die Nutzung von sciebo für die Verarbeitung nicht-dienstlicher Daten, d.h. Daten, für die der bzw. die Endnutzer:in der bzw. die Verantwortliche ist. Die Verarbeitung dienstlicher Daten, also Daten, bei denen die Heimateinrichtung die Verantwortliche ist, sind über einen Teilnehmervertrag zwischen der Anbieterin und der Heimateinrichtung geregelt. Der bzw. die Endnutzer:in hat für die Verarbeitung dienstlicher Daten in sciebo die Regelungen seiner bzw. ihrer jeweiligen Heimateinrichtung zu beachten.

§ 3. Begriffsbestimmungen

Die Universität Münster wird im Folgenden als solche oder als Anbieterin bezeichnet. Als teilnehmende Einrichtung werden alle Hochschulen und Forschungseinrichtungen bezeichnet, deren Mitglieder Zugang zu dem Dienst haben. Unter Heimateinrichtung ist die teilnehmende Einrichtung zu verstehen, dessen Mitglied der bzw. die Nutzer:in ist, z.B. als Studierende:r oder Beschäftigte:r.

§ 4. Leistungen

Dem bzw. der Nutzer:in wird Speicherplatz zu Zwecken von Forschung, Lehre, Studium und Hochschulverwaltung auf den in Verantwortung des Anbieters betriebenen Servern überlassen, auf welchen mittels einer Clientsoftware oder durch einen Webbrowser zugegriffen werden kann. Der Dienst bietet dabei die Möglichkeit, Inhalte mit anderen Nutzer:innen zu teilen. Jedem bzw. jeder Nutzer:in stehen mindestens 30 GB persönliches Datenvolumen zur Verfügung.

Des Weiteren wird eine Funktion zum Adressmanagement („Adressbuch“) bereitgestellt. Sie ermöglicht es, Adressen auch von nicht am Dienst teilnehmenden Personen zu speichern und mit anderen Nutzer:innen zu teilen.

Alle Leistungen des Dienstes sind für den bzw. die Nutzer:in unentgeltlich.

4.1 Änderungen des Leistungsumfangs
Die Universität Münster behält sich vor, den Leistungsumfang aus betrieblichen Gründen zu ändern. Dies betrifft insbesondere die Größe des verfügbaren Datenvolumens und den Funktionsumfang des Dienstes. Hierüber werden die Nutzer:innen mit angemessenem Vorlauf informiert.

4.2 Support
Auf hochschulcloud.nrw steht ein Hilfecenter bereit, über das u.a. Anleitungen abrufbar sind und in dem die am häufigsten gestellte Fragen beantwortet werden. Des Weiteren steht ein Kontaktformular zur Verfügung. Endnutzer:innensupport wird durch die Heimateinrichtungen der Nutzer:innen im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten geleistet.

§ 5. Nutzungszweck

Die Nutzung des Dienstes sciebo hat ausschließlich zu Zwecken von Studium, Lehre, Forschung oder Hochschulverwaltung stattzufinden. Der bzw. die Nutzer:in ist nicht berechtigt, seinen bzw. ihren Zugang zu dem Dienst Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Insbesondere ist es ihm bzw. ihr untersagt, seine bzw. ihre Kennung und sein bzw. ihr Passwort weiterzugeben. Er bzw. sie ist aber berechtigt, Dritte als sogenannte „Gäste“ einzuladen, mit denen er bzw. sie sein bzw. ihr Datenvolumen teilt. Der bzw. die Nutzer:in muss dabei im Verhältnis zu seinem bzw. ihrem Gast sicherstellen, dass den Gast die § 6 niedergelegten Pflichten ebenso treffen. Der bzw. die Nutzer:in haftet für Verstöße des Gastes gegen diese Pflichten wie für eigene Verstöße.

§ 6. Pflichten des Nutzers bzw. der Nutzerin

6.1 Schutzrechte Dritter
Die Nutzung des Dienstes sciebo hat unter Wahrung sämtlicher Schutzrechte Dritter zu erfolgen. Das Abrufen, Anbieten, Hochladen oder Verbreiten von rechtswidrigen Inhalten, insbesondere solchen, die gegen strafrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, lizenzrechtliche, oder urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen, ist unzulässig. Insbesondere sind keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software, die zum Betrieb des Dienstes dient, anzufertigen. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss vom Dienst führen, unbeschadet sonstiger straf- oder zivilrechtlicher Konsequenzen.

6.2 Personenbezogene Daten Dritter
Werden personenbezogene Daten Dritter über den Dienst gespeichert, so hat der bzw. die Nutzer:in als ggf. verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechtes dafür Sorge zu tragen, dass die Verarbeitung der Daten in Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht steht. Dies gilt auch für die Verarbeitung von Daten durch Dritte, die der bzw. die Nutzer:in als Gäste eingeladen hat.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten Dritter gemäß Art. 9 Abs. 1 DS-GVO dürfen nicht im Dienst gespeichert werden. Hierunter fallen:
- Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft hervorgeht
- Daten, aus denen die politische Meinung hervorgeht
- Daten, aus denen die religiöse oder weltanschauliche Überzeugung hervorgeht
- Daten, aus denen die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgeht
- Genetische Daten
- Biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person
- Gesundheitsdaten
- Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person

Die Universität Münster speichert die Daten im Auftrag des Nutzers bzw. der Nutzerin. Die Inhaltsdaten mit Personenbezug werden den Weisungen des Nutzers bzw. der Nutzerin folgend verarbeitet. Die Universität Münster gewährleistet, dass die auf ihrer Seite mit der Datenverarbeitung vertrauten Personen sich ihr gegenüber zur Vertraulichkeit verpflichtet haben. Sie verpflichtet sich, angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit i.S.d. Art. 32 DS-GVO zu treffen und den bzw. die Nutzer:in, sofern möglich, dabei zu unterstützen, seiner bzw. ihrer Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung von Betroffenenrechten nachzukommen. Die Universität Münster verpflichtet sich ferner, unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihr zur Verfügung stehenden Informationen den bzw. die Nutzer:in bei der Einhaltung der in den Art. 32-36 DS-GVO genannten Pflichten zu unterstützen. Nach Abschluss der Verarbeitungsleistungen sind die Daten nach Wahl des Nutzers bzw. der Nutzerin zu löschen oder zurückzugeben, sofern nicht eine gesetzliche Pflicht zur Speicherung besteht. Dem bzw. der Nutzer:in sind alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DS-GVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung zu stellen und Überprüfungen zu ermöglichen.

6.3 Vervielfältigung der Daten
Die von dem bzw. der Nutzer:in auf dem für ihn bzw. sie bestimmten Speicherplatz abgelegten Daten können rechtlich geschützt sein, die Verantwortung für die Vervielfältigung der Daten unter diesen Gesichtspunkten obliegt allein dem bzw. der Nutzer:in. Der bzw. die Nutzer:in räumt der Universität Münster das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Daten bei berechtigten Abfragen innerhalb des Betriebszweckes über das Internet zugänglich zu machen und insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen, zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Diese Rechteeinräumung ist notwendig, damit die Daten des Nutzers bzw. der Nutzerin für seine bzw. ihre eigenen Zugriffe bereitgestellt werden können. Es bedeutet nicht, dass Daten von Dritten eingesehen werden können, es sei denn, der bzw. die Nutzer:in macht sie ausdrücklich selbst anderen zugänglich (durch explizite Freigabe von Dateien und Ordnern).

6.4 Freistellung der Universität Münster gegenüber Ansprüchen Dritter
Der bzw. die Nutzer:in ist für die von ihm bzw. ihr in sciebo gespeicherten Daten verantwortlich. Der bzw. die Nutzer:in ist verpflichtet, die Universität Münster von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm bzw. ihr gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und ihr die Kosten zu ersetzen, die dieser wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen. Hiervon erfasst sind auch die Kosten, die der Universität Münster durch außergerichtliche und gerichtliche Verteidigung gegen diese Ansprüche entstehen.

6.5 Ahndung von Verstößen
Die Universität Münster ist zur sofortigen Sperre des Zugangs zum Dienst berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte die Universität Münster davon in Kenntnis setzen. Sonstige Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, insbesondere der Pflichten aus § 6 sowie eine missbräuchliche Nutzung für andere Zwecke als in §4 Satz 1 genannt berechtigen die Universität Münster ebenfalls zu einer Sperre des Nutzers bzw. der Nutzerin. Die Universität Münster hat den bzw. die Nutzer:in von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

§ 7 Haftung der Universität Münster

Schadensersatzansprüche gegen die Universität Münster sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Universität Münster, ihre gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilf:innen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Universität Münster nur, wenn eine für die Erreichung des Vertragszwecks wesentliche Vertragspflicht durch die Universität Münster, ihre gesetzlichen Vertreter:innen oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilf:innen verletzt wurde, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Universität Münster haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Universität Münster haftet nicht für andere Schäden, z. B. für entgangenen Gewinn, für Produktionsausfall, für sonstige mittelbare Schäden oder für Verlust von Daten und Informationen. Für den Verlust von Daten haftet die Universität Münster insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der bzw. die Nutzer:in unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

Der Dienst sciebo steht auf Basis der Praxis „Best Effort“ nach betriebsüblicher Sorgfalt zur Verfügung. Es wird keine Haftung übernommen für Folgen von Ausfällen oder Fehlern des Dienstes sciebo. Der bzw. Nutzer:in ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner bzw. ihrer zur Nutzung der Cloud-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

§ 8 Datenschutz

Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten beim Betrieb des Dienstes können Sie den gesonderten Datenschutzbedingungen entnehmen.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

Die Teilnahme am Dienst sciebo ist an die Stellung als Mitglied einer teilnehmenden Einrichtung gebunden und endet 12 Monate nach der Registrierung. Der bzw. die Nutzer:in kann die Nutzung jederzeit um weitere 12 Monate verlängern, solange er bzw. sie Mitglied einer teilnehmenden Einrichtung ist. Hierzu wird er bzw. sie rechtzeitig per E-Mail an seine bzw. ihre Hochschuladresse informiert. Drei Monate nach Ablauf der Nutzungsberechtigung werden die Daten automatisch vollständig gelöscht und der Zugang zum Dienst gesperrt. Datenschutzrechtliche Löschungsansprüche des Nutzers bzw. der Nutzerin werden hierdurch nicht berührt.

Die Universität Münster kann den bzw. die Nutzer:in aus einem wichtigen Grund fristlos von der Nutzung des Dienstes ausschließen. Wichtige Gründe sind insbesondere wiederholte Verstöße gegen die Regelungen dieser Nutzungsbedingungen oder gegen geltende Gesetze. Auch eine von der jeweiligen Heimateinrichtung ausgesprochene Aufforderung zur Sperrung des Nutzers bzw. der Nutzerin berechtigt die Universität Münster zum Ausschluss.

Der bzw. die Nutzer:in kann die Nutzung des Dienstes jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden.

Fassung vom 25.07.2022